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Tierschutz mit zweierlei Maß – Schildkröte in Not, Behörde schaut weg

Im jüngsten Fall einer verletzten Schildkröte in Eisenach verweigert die zuständige Behörde die Kostenübernahme für deren Versorgung – ein Beispiel für die anhaltenden Missstände im Umgang mit tierschutzrelevanten Fällen und die Missachtung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz.

Die Gelbwangen-Schmuckschildkröte, die auf einem aufgeheizten Asphaltweg gefunden wurde, erlitt schmerzhafte Verbrennungen an den Fußsohlen. Die Finderin, die ihre Tante in Eisenach besuchte, handelte umgehend und kontaktierte die Reptilien-Nothilfe WerraTerraristik. Dort erhielt das Tier medizinische Hilfe und wurde artgerecht untergebracht.

Auffällig: Immer wieder werden männliche Tiere gefunden – ein Hinweis darauf, dass sie gezielt ausgesetzt werden. Doch die Stadtverwaltung Eisenach, vertreten durch den Bereichsleiter des Bürgerbüros, Herrn Stötzer, sieht das anders. In einer E-Mail erklärte er, es handele sich nicht um ein Fundtier, sondern um ein „herrenloses Tier“. Ein entscheidender Unterschied – denn als Fundtier wäre die Stadt verpflichtet, für die Versorgung aufzukommen.

Die Verwaltung verweist zudem darauf, dass seit Jahren Gelbwangen-Schmuckschildkröten im Madelunger Dorfteich leben. Diese ursprünglich aus Nordamerika stammende Art gilt laut EU-Verordnung als invasiv und deren Verbreitung muss eingedämmt werden. Einmal entdeckte Tiere müssen gemeldet und dürfen nicht wieder in die Natur entlassen werden.

„Die Gemeinde fühlt sich trotzdem nicht zuständig“, kritisiert Denise Westphal von der WerraTerraristik. Dabei ist seit 2016 klar geregelt, dass die Verbreitung invasiver Arten verhindert werden muss – auch wenn dies Kosten verursacht. Doch leere Gemeindekassen führen oft dazu, dass Tierschutz hintangestellt wird.

„Wir kämpfen seit Jahren für zentrale Auffangstationen auf Landesebene – sowohl für Behörden als auch für private Abgaben“, sagt Peter Wischnewski, VDA/DGHT Sachkundeprüfer. „Es fehlt an tiergerechten Inobhutnahmen mit einheitlichen Quarantänestandards. Die zahlreichen kleinen, meist privaten Pflegestellen arbeiten am Limit und können den Aufwand mit der minimalen Kostenerstattung der Kommunen kaum decken. Auch das in diesem Fall zuständige Amt für Umwelt konnte keine adäquate Unterbringungsmöglichkeit für invasive Schildkröten in Thüringen nennen

Ein weiteres Problem: Die weitverbreitete, aber tierschutzrechtlich fragwürdige Praxis, Fundtiere nach 28 Tagen als herrenlos einzustufen. Damit entziehen sich viele Gemeinden ihrer Verantwortung, obwohl der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20a) verankert ist.

Die kleine Schildkröte, liebevoll „Karl“ genannt, hat vorläufig bei der WerraTerraristik ein neues Zuhause gefunden – mit Schwimmbecken, Sonnenplatz, Futter und Menschen, die keine Unterschiede zwischen Fund- und „herrenlosen“ Tieren machen.

Doch dauerhaft bleiben kann er nur mit Unterstützung und einer Wende auf politischer Ebene.

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Veröffentlichung

Do, 10. Juli 2025

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